Eine Berufskrankheit bedeutet oft das Aus für den betroffenen Arbeitnehmer. Das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Beschäftigte vor berufsbedingten Krankheiten geschätzt werden, ist das zweite große Anliegen des Arbeitsschutzgesetzes. Die Verantwortung für die Gesundheit seiner Beschäftigten liegt beim Arbeitgeber. Wie er gesetzliche Vorgaben umsetzt, wird vom Betriebsrat nachgeprüft. Im Gegensatz dazu hat der Arbeitgeber ein […]
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