Eine Berufskrankheit bedeutet oft das Aus für den betroffenen Arbeitnehmer. Das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Beschäftigte vor berufsbedingten Krankheiten geschätzt werden, ist das zweite große Anliegen des Arbeitsschutzgesetzes. Die Verantwortung für die Gesundheit seiner Beschäftigten liegt beim Arbeitgeber. Wie er gesetzliche Vorgaben umsetzt, wird vom Betriebsrat nachgeprüft. Im Gegensatz dazu hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, mit dem er alle notwendigen Anweisungen seinen Mitarbeitern gegenüber durchsetzen kann.
Berufskrankheiten vermeiden
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die direkt im Zusammenhang mit der Ausübung des Jobs auftreten können. In diesem Sinne unterscheiden sie sich wesentlich von den Volkskrankheiten. Eine vollständige Auflistung, was alles auf die Liste anerkannter Berufskrankheiten gehört, ist nicht möglich. Denn eine Abgrenzung ist zwar bei der Definition gefordert. In vielen Fällen jedoch lässt sich die Ursache für eine Krankheit nicht eindeutig festlegen. Gerade deshalb gibt es gesetzliche Vorschriften an den Arbeitgeber, berufliche Risiken für Erkrankungen seiner Mitarbeiter möglichst klein zu halten.
Ursachen erforschen
Im Umgang mit Gefahrenstoffen ist das Risiko, eine Berufskrankheit zu bekommen, groß. Doch auch Bürojobs sind nicht ohne Gefahr für die Beschäftigten. Für Arbeitnehmer, die in der Hauptsache am Schreibtisch sitzen, gibt es inzwischen eine große Zahl anerkannter Krankheitsrisiken. Das schreibt das Portal für Arbeitsrecht. Rückenprobleme und Sehnenscheidenentzündungen gehören dazu. Auch zur Vorbeugung dieser Erkrankungen, die Beschäftigte durchaus schwer belasten können, gibt es den betrieblichen Unfallschutz.
Betriebsrat muss handeln
Maßnahmen beim betrieblichen Gesundheitsschutz können den Arbeitgeber einiges kosten. Hohe Investitionen dürfen Chefs jedoch nicht davor zurückschrecken lassen, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter umzusetzen. Sperren sich Unternehmen dagegen, kann das teuer werden. Hohe Bußgelder sind die Folge nicht umgesetzter Anforderungen. Damit wirtschaftliches Denken nicht über verantwortlichem Handeln steht, kommt dem Betriebsrat eine besondere Aufgabe zu. Er muss kontrollieren und auf Gesundheitsvorsorge drängen.
www.anwaltarbeitsrecht.com/ (Gastbeitrag)